Leitfaden zu Richtlinien und Ablauf der assistierten Reproduktion mit Beteiligung Dritter (Leihmutterschaft) in Kasachstan
Einführender Leitfaden zu Richtlinien und Ablauf der assistierten Reproduktion mit Beteiligung Dritter (Leihmutterschaft) in Kasachstan
Kasachstan verfügt über einen vergleichsweise klaren Rechtsrahmen für die assistierte Reproduktion mit Beteiligung Dritter beziehungsweise die Leihmutterschaft, auch wenn sich einzelne Regelungen jederzeit ändern können. Derzeit erlaubt das Land die kommerzielle Leihmutterschaft und erlegt Wunscheltern keine strengen Beschränkungen aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit auf, sodass auch ausländische Staatsangehörige Leihmutterschaftsleistungen rechtmäßig in Anspruch nehmen können. Das Gesetz enthält jedoch besondere Vorschriften zur Durchsetzung von Leihmutterschaftsvereinbarungen, zur rechtlichen Elternschaft und zu Vergütungsstandards. Die Praxis kann sich je nach Region, etwa in Nur-Sultan und Almaty, geringfügig unterscheiden. Vor Beginn des Verfahrens sollte die aktuelle Rechtslage geprüft werden, um ihre Einhaltung sicherzustellen.
Der grundlegende Ablauf umfasst üblicherweise körperliche Untersuchungen und Fruchtbarkeitsdiagnostik der Wunscheltern in dafür vorgesehenen medizinischen Einrichtungen in Kasachstan sowie anschließend den Abschluss einer notariell beurkundeten Leihmutterschaftsvereinbarung im Rahmen des rechtlich vorgeschriebenen Verfahrens. Danach werden Keimzellen der Wunscheltern oder von Spendern, also Eizellen und Spermien, für eine In-vitro-Fertilisation (IVF) verwendet und die Embryonen auf die Leihmutter übertragen. Die Leihmutter muss eine strenge Eignungsprüfung einschließlich gesundheitlicher und psychologischer Untersuchungen bestehen und während der Schwangerschaft regelmäßig medizinisch überwacht werden. Nach der Geburt ist üblicherweise eine gerichtliche Entscheidung zur rechtlichen Elternschaft erforderlich, damit die Wunscheltern den rechtlichen Elternstatus erhalten.
Infrage kommen vor allem heterosexuelle Paare oder alleinstehende Frauen, die aus medizinischen Gründen keine Schwangerschaft austragen können, etwa wegen einer fehlenden Gebärmutter, einer schweren Gebärmuttererkrankung oder wiederholter Fehlgeburten. Verheiratete Wunscheltern müssen eine Heiratsurkunde sowie Gesundheitszeugnisse und ein Führungszeugnis vorlegen. Leihmütter müssen in der Regel Voraussetzungen erfüllen, etwa 21 bis 35 Jahre alt sein, bereits ein gesundes Kind geboren haben und frei von schweren Erkrankungen sein. Zu beachten ist, dass das kasachische Recht keine klare Obergrenze für die Vergütung der Leihmutter festlegt, die Vertragsbedingungen jedoch mit der örtlichen öffentlichen Ordnung und den guten Sitten vereinbar sein müssen.
Zu den Risiken und wichtigen Aspekten gehören mögliche Verzögerungen rechtlicher Verfahren aufgrund unterschiedlicher Entscheidungen regionaler Gerichte sowie Streitigkeiten über die Elternschaft, wenn die Leihmutterschaftsvereinbarung nicht fachkundig geprüft wurde. Medizinische Risiken wie gesundheitliche Probleme der Leihmutter und administrative Hürden bei grenzüberschreitenden Verfahren, etwa Einreiseformalitäten und die Beglaubigung von Dokumenten, sollten vorab eingeplant werden. Die Kosten können stark variieren, da sie medizinische und rechtliche Leistungen, die Vergütung und weitere Ausgaben umfassen und es keinen einheitlichen Standard gibt. Die einschlägigen Gesetze und Richtlinien können sich jederzeit ändern. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Vorschriften des Landes. Lassen Sie sich von juristischen und medizinischen Fachleuten beraten.
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