Nachrichten | Das Gesetz mag ‚starr‘ sein, darf aber nicht herzlos sein: Richterin bewahrt Embryonen für 14 Familien



Nachrichten | Das Gesetz mag ‚starr‘ sein, darf aber nicht herzlos sein: Richterin bewahrt Embryonen für 14 Familien


Der High Court des Vereinigten Königreichs hat entschieden, dass mehr als ein Dutzend Kinderwunschpatientinnen und -patienten ihre Embryonen, Eizellen oder Spermien weiterhin lagern lassen dürfen, obwohl sie ihre schriftliche Einwilligung innerhalb der gesetzlichen Frist von 10 Jahren nicht erneuert hatten. Die Richterin stellte klar, dass Menschen die Möglichkeit einer Elternschaft nicht „durch das Ticken einer Uhr“ verlieren sollten.


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Der Fall betraf 15 Patientengruppen, die ihre Einwilligungsformulare wegen Verfahrensfehlern nicht rechtzeitig erneuert hatten, darunter einige Menschen nach einer Krebsbehandlung. Ihre Anwälte baten das Londoner Gericht zu bestätigen, dass das biologische Material nach Ablauf der Einwilligungsfrist im Juni 2025 weiterhin rechtmäßig gelagert und verwendet werden durfte. In einigen Fällen war das Problem entstanden, weil Kinderwunschkliniken die Patientinnen und Patienten nicht rechtzeitig über die erforderliche Erneuerung informiert hatten.


In dieser ungewöhnlichen rechtlichen Situation waren die Anträge unstreitig: Die beteiligten Kliniken, die Human Fertilisation and Embryology Authority und der Gesundheitsminister erhoben keine Einwände.


Mrs Justice Morgan entschied, dass das biologische Material in 14 der 15 Fälle weiterhin gelagert und verwendet werden durfte. Sie merkte an, dass der rechtliche Rahmen für die menschliche Befruchtung und Embryonen zwar „ziemlich starr“ sei, diese Starrheit aber nicht „um der Starrheit willen“ bestehe.


In ihrem Urteil erklärte sie: „Entscheidend sollte die echte Einwilligung einer Person sein, nicht ein unabänderliches Datum. Ich kann nur schwer zu dem Schluss kommen, dass das Parlament beabsichtigte, die Möglichkeit der Elternschaft solle verloren gehen, wenn die Uhr Mitternacht schlägt – nicht das sprichwörtliche Ticken der ‚biologischen Uhr‘, sondern der Moment, in dem eine bestehende Einwilligung um Mitternacht an einem bestimmten Datum abläuft und die Möglichkeit unabhängig von den Umständen verschwindet.“


Nach britischem Recht müssen Kinderwunschkliniken alle 10 Jahre eine schriftliche Einwilligung der Klientinnen und Klienten einholen, um ihr biologisches Material weiterhin zu lagern. Die Regel soll verhindern, dass Zellen ohne Wissen oder Zustimmung einer Person gelagert oder verwendet werden. Während der COVID-19-Pandemie erlaubte das Gesetz wegen Behandlungsverzögerungen und erschwertem Zugang zu Leistungen eine Verlängerung um zwei Jahre. Diese galt automatisch für Personen, die am 1. Juli 2020 noch Leistungen in Anspruch nahmen.


Die vorübergehende Verlängerung führte jedoch zu einiger Verwirrung, und manche Betroffene wurden nicht rechtzeitig an die Erneuerung erinnert, sodass ihre Einwilligung erlosch.


Der einzige erfolglose Fall unterschied sich rechtlich. Mrs Justice Morgan stellte fest, dass das Paar ursprünglich nicht in die Lagerung eines Embryos eingewilligt hatte, die Klinik ihn aber versehentlich nach Verwendung des falschen Einwilligungsformulars aufbewahrte. Das Paar wollte den Embryo später verwenden. Die Richterin befand, dass dies keine „Erneuerung“ einer bestehenden Einwilligung, sondern eine „Änderung der Einwilligung“ war. Sie erklärte: „Nach ihrer eigenen Darstellung gab es nie eine Einwilligung, die erneuert werden konnte. Ihnen zu erlauben, ihre Meinung zu ändern, weil die Klinik den Embryo unter einem fehlerhaften Einwilligungsformular gelagert hatte, wäre keine Erneuerung, sondern eine Abkehr von ihren klar geäußerten ursprünglichen Wünschen.“


Das Urteil bewahrte für die meisten betroffenen Familien die Möglichkeit einer späteren Elternschaft und zog eine flexiblere Grenze zwischen Recht und reproduktiven Rechten.


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作者 LinkedIVF Team發布於 2026-02-28
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